Der staatliche Beitrag zur Finanzierung unserer Schule reicht nicht aus, um den gesamten Finanzbedarf unserer Schule zu decken. Deshalb bedarf  es eines Elternbeitrages. Dieser entspricht den Anforderungen und Regelungen des aktuellen Privatschulgesetzes. Die Beiträge sind gestaffelt und liegen zwischen 3,1% und 6 % des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens. Bemessungsgrundlage sind der letzte Einkommenssteuerbescheid oder adäquate Nachweise. Soziale, d.h. schulische, sowie  staatlich geförderte Ermäßigungsregelungen sorgen dafür, dass alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, unabhängig von der Finanzkraft des Elternhauses.

Haben Sie weitere Fragen vorab?  Gerne gibt Ihnen unser Geschäftsführer Auskunft.